Bava Kamma 2

Kapitel 2

א כֵּיצַד הָרֶגֶל מוּעֶדֶת. לְשַׁבֵּר בְּדֶרֶךְ הִלּוּכָהּ. הַבְּהֵמָה מוּעֶדֶת לְהַלֵּךְ כְּדַרְכָּהּ וּלְשַׁבֵּר. הָיְתָה מְבַעֶטֶת, אוֹ שֶׁהָיוּ צְרוֹרוֹת מְנַתְּזִין מִתַּחַת רַגְלֶיהָ וְשִׁבְּרָה אֶת הַכֵּלִים, מְשַׁלֵּם חֲצִי נֶזֶק. דָּרְסָה עַל הַכְּלִי וְשִׁבְּרַתּוֹ, וְנָפַל עַל כְּלִי וּשְׁבָרוֹ, עַל הָרִאשׁוֹן מְשַׁלֵּם נֶזֶק שָׁלֵם, וְעַל הָאַחֲרוֹן מְשַׁלֵּם חֲצִי נֶזֶק. הַתַּרְנְגוֹלִים מוּעָדִין לְהַלֵּךְ כְּדַרְכָּן וּלְשַׁבֵּר. הָיָה דְלִיל קָשׁוּר בְּרַגְלָיו, אוֹ שֶׁהָיָה מְהַדֵּס וּמְשַׁבֵּר אֶת הַכֵּלִים, מְשַׁלֵּם חֲצִי נֶזֶק:
1 Wie ist dies zu verstehen: „Der Fuss ist gewohnt, im Gehen zu zerbrechen“? Das Vieh ist gewohnt, zu gehen wie gewöhnlich und (dabei) zu zerbrechen. Hat es aber ausgeschlagen, oder sind Erdschollen unter seinen Füssen weggesprungen und es hat (dadurch) Geräte zerbrochen, so zahlt man den halben Schaden. Hat es auf ein Gerät getreten und es zerbrochen und dies ist auf ein (anderes) Gerät gefallen und hat es zerbrochen, so zahlt man vom ersten den ganzen Schaden und vom letzten den halben Schaden. Die Hühner sind gewohnt, zu gehen wie gewöhnlich und (dabei) zu zerbrechen. War ein Gewinde an seinen (des Huhns) Füssen gebunden oder hat es aufgewühlt (die Erde) und Geräte zerbrochen, so bezahlt man den halben Schaden.
ב כֵּיצַד הַשֵּׁן מוּעֶדֶת. לֶאֱכֹל אֶת הָרָאוּי לָהּ. הַבְּהֵמָה מוּעֶדֶת לֶאֱכֹל פֵּרוֹת וִירָקוֹת. אָכְלָה כְסוּת אוֹ כֵלִים, מְשַׁלֵּם חֲצִי נֶזֶק. בַּמֶּה דְבָרִים אֲמוּרִים. בִּרְשׁוּת הַנִּזָּק, אֲבָל בִּרְשׁוּת הָרַבִּים, פָּטוּר. אִם נֶהֱנֵית, מְשַׁלֵּם מַה שֶּׁנֶּהֱנֵית. כֵּיצַד מְשַׁלֵּם מַה שֶּׁנֶּהֱנֵית. אָכְלָה מִתּוֹךְ הָרְחָבָה, מְשַׁלֵּם מַה שֶּׁנֶּהֱנֵית. מִצִּדֵּי הָרְחָבָה, מְשַׁלֵּם מַה שֶּׁהִזִּיקָה. מִפֶּתַח הַחֲנוּת, מְשַׁלֵּם מַה שֶּׁנֶּהֱנֵית. מִתּוֹךְ הַחֲנוּת, מְשַׁלֵּם מַה שֶּׁהִזִּיקָה:
2 Wie ist dies zu verstehen: „Der Zahn ist gewohnt, das für ihn Geeignete zu fressen“? Das Vieh ist gewohnt Früchte und Kräuter zu fressen; hat es aber Kleider oder Geräte gefressen, so bezahlt man den halben Schaden. Wo gelten jene Worte? Im Gebiete des Geschädigten, (geschah dies) aber auf öffentlichem Orte, so ist man frei. Hat es (dabei) einen Genuss gehabt, so bezahlt man diesen Genuss. In welchem Falle bezahlt man den Genuss? Hat es (Etwas) aus der Mitte des Marktplatzes gefressen, so bezahlt man den Genuss, (hat es) von den Seiten des Marktplatzes (weggefressen), so bezahlt man den angerichteten Schaden. Hat es vom Eingang des Ladens weggefressen, so bezahlt man den Genuss; hat es aber aus dem Innern des Ladens weggefressen, so bezahlt man den Schaden.
ג הַכֶּלֶב וְהַגְּדִי שֶׁקָּפְצוּ מֵרֹאשׁ הַגָּג וְשִׁבְּרוּ אֶת הַכֵּלִים, מְשַׁלֵּם נֶזֶק שָׁלֵם, מִפְּנֵי שֶׁהֵן מוּעָדִין. הַכֶּלֶב שֶׁנָּטַל חֲרָרָה וְהָלַךְ לַגָּדִישׁ, אָכַל הַחֲרָרָה וְהִדְלִיק הַגָּדִישׁ, עַל הַחֲרָרָה מְשַׁלֵּם נֶזֶק שָׁלֵם, וְעַל הַגָּדִישׁ מְשַׁלֵּם חֲצִי נֶזֶק:
3 Wenn ein Hund oder ein Böckchen von der Spitze des Daches herabgesprungen ist und Geräte zerbrochen hat, so bezahlt man den ganzen Schaden, weil sie (dies) gewohnt sind. Wenn ein Hund einen Kohlenkuchen genommen hat, damit zu einem Garbenhaufen gegangen ist, den Kuchen gefressen und den Garbenhaufen angezündet hat, so zahlt man betreffs des Kuchens den ganzen, betreffs des Garbenhaufens aber den halben Schaden.
ד אֵיזֶה הוּא תָם, וְאֵיזֶה הוּא מוּעָד. מוּעָד, כֹּל שֶׁהֵעִידוּ בוֹ שְׁלשָׁה יָמִים. וְתָם, מִשֶּׁיַּחֲזֹר בּוֹ שְׁלשָׁה יָמִים, דִּבְרֵי רַבִּי יְהוּדָה. רַבִּי מֵאִיר אוֹמֵר, מוּעָד, שֶׁהֵעִידוּ בוֹ שָׁלשׁ פְּעָמִים. וְתָם, כֹּל שֶׁיְּהוּ הַתִּינוֹקוֹת מְמַשְׁמְשִׁין בּוֹ וְאֵינוֹ נוֹגֵחַ:
4 Welcher (Ochse) gilt als ungewohnt und welcher als gewohnt (zu schaden)? Als gewohnt gilt jeder, über den man drei Tage (das Schaden) bezeugt hat, und als ungewohnt gilt er, nachdem er es wieder drei Tage unterlassen hat. Dies die Worte des R. Jehuda. R. Meïr sagt: Als gewohnt gilt der, über den man es dreimal bezeugt hat, und als ungewohnt (nur) jeder, den Kinder betasten, ohne dass er stösst.
ה שׁוֹר הַמַּזִּיק בִּרְשׁוּת הַנִּזָּק כֵּיצַד. נָגַח, נָגַף, נָשַׁךְ, רָבַץ, בָּעַט, בִּרְשׁוּת הָרַבִּים, מְשַׁלֵּם חֲצִי נֶזֶק. בִּרְשׁוּת הַנִּזָּק, רַבִּי טַרְפוֹן אוֹמֵר נֶזֶק שָׁלֵם, וַחֲכָמִים אוֹמְרִים חֲצִי נֶזֶק. אָמַר לָהֶם רַבִּי טַרְפוֹן, וּמַה בִּמְקוֹם שֶׁהֵקֵל עַל הַשֵּׁן וְעַל הָרֶגֶל בִּרְשׁוּת הָרַבִּים, שֶׁהוּא פָטוּר, הֶחְמִיר עֲלֵיהֶם בִּרְשׁוּת הַנִּזָּק לְשַׁלֵּם נֶזֶק שָׁלֵם, מְקוֹם שֶׁהֶחְמִיר עַל הַקֶּרֶן בִּרְשׁוּת הָרַבִּים, לְשַׁלֵּם חֲצִי נֶזֶק, אֵינוֹ דִין שֶׁנַּחְמִיר עָלֶיהָ בִּרְשׁוּת הַנִּזָּק לְשַׁלֵּם נֶזֶק שָׁלֵם. אָמְרוּ לוֹ, דַּיּוֹ לַבָּא מִן הַדִּין לִהְיוֹת כַּנִּדּוֹן, מַה בִרְשׁוּת הָרַבִּים חֲצִי נֶזֶק, אַף בִּרְשׁוּת הַנִּזָּק חֲצִי נֶזֶק. אָמַר לָהֶם, אֲנִי לֹא אָדוּן קֶרֶן מִקֶּרֶן, אֲנִי אָדוּן קֶרֶן מֵרֶגֶל. וּמַה בִמְקוֹם שֶׁהֵקֵל עַל הַשֵּׁן וְעַל הָרֶגֶל, בִּרְשׁוּת הָרַבִּים, הֶחְמִיר בַּקֶּרֶן, מְקוֹם שֶׁהֶחְמִיר עַל הַשֵּׁן וְעַל הָרֶגֶל, בִּרְשׁוּת הַנִּזָּק, אֵינוֹ דִין שֶׁנַּחְמִיר בַּקֶּרֶן. אָמְרוּ לוֹ, דַּיּוֹ לַבָּא מִן הַדִּין לִהְיוֹת כַּנִּדּוֹן, מַה בִּרְשׁוּת הָרַבִּים חֲצִי נֶזֶק, אַף בִּרְשׁוּת הַנִּזָּק חֲצִי נֶזֶק:
5 Was bedeutet das: „Ein Ochse, der geschädigt im Gebiete des Geschädigten?“ Hat (ein Ochse) auf öffentlichem Gebiete gestossen, gedrängt, gebissen, gelagert oder ausgeschlagen, so bezahlt man den halben Schaden, geschah dies aber im Gebiete des Geschädigten, so bezahlt man, nach R. Tarphon den ganzen Schaden, nach der Meinung der Weisen aber nur den halben Schaden. Es sprach R. Tarphon zu ihnen: Wenn beim Schaden durch Zahn und Fuss, der, auf öffentlichem Gebiete zugefügt, so milde beurteilt wird, dass er zu keinem Ersatz verpflichtet, dennoch im Gebiete des Geschädigten die Strenge gilt, dass man den ganzen Schaden bezahlen muss, wieviel mehr muss beim Hornstoss, der doch auf öffentlichem Gebiete strenger beurteilt wird, indem da (wenigstens) der halbe Schaden zu erstatten ist, im Gebiete des Geschädigten die Strenge gelten, dass man den ganzen Schaden bezahlen müsse. Da sprachen sie (die Weisen) zu ihm: Dem durch Schluss Gefolgerten genüge es, dem Gegenstande gleich zu sein, aus welchem der Schluss gezogen wurde; so wie beim Hornstoss auf öffentlichem Gebiete nur der halbe Schaden zu ersetzen ist, ebenso ist beim Hornstoss im Gebiete des Geschädigten nur der halbe Schaden zu erstatten. Darauf R. Tarphon: Ich folgere ja nicht Hornstoss (auf des Geschädigten Gebiete) von Hornstoss (auf öffentlichem Gebiete), sondern ich folgere Hornstoss vom Fuss-Schaden, nämlich wenn schon in dem Falle, wo Zahn-und Fuss-Schäden milde beurteilt werden, falls diese nämlich auf öffentlichem Gebiete geschehen, dennoch beim Hornstoss streng geurteilt wird, wieviel mehr muss in dem Falle, wo selbst Zahn- und Fuss-Schäden strenge beurteilt werden, wenn sie nämlich in des Geschädigten Gebiete geschehen, beim Hornstoss streng geurteilt werden. Da sprachen die Weisen zu ihm: Dem durch Schluss Gefolgerten genüge es, dem Grunde, durch welchen der Schluss gezogen wurde, gleich zu sein; sowie (bei Hornstoss) im öffentlichen Gebiete, ebenso ist im Gebiete des Geschädigten nur der halbe Schaden zu ersetzen.
ו אָדָם מוּעָד לְעוֹלָם, בֵּין שׁוֹגֵג, בֵּין מֵזִיד, בֵּין עֵר, בֵּין יָשֵׁן. סִמֵּא אֶת עֵין חֲבֵרוֹ וְשִׁבֵּר אֶת הַכֵּלִים, מְשַׁלֵּם נֶזֶק שָׁלֵם:
6 Der Mensch gilt immer als gewohnt, es sei, (er beschädigt) aus Versehen oder vorsätzlich, wachend oder schlafend. Hat Jemand das Auge seines Nächsten geblendet oder dessen Geräte zerbrochen, so muss er den ganzen Schaden bezahlen.